Allgemeine Geschäfsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  RPB Immobilien

Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und RPB Immobilien ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

   

§ 1 Legitimation / Ausweispflicht nach § 2 Abs.1 Nr. 10 GWG (Geldwäschegesetz)

Immobilienmakler sind Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG und müssen spezielle Pflichten erfüllen.

* Es besteht eine Identifizierungs- und Überprüfungspflicht für Kunden.

* Bei natürlichen Personen werden folgende Identitätsdaten erfasst: Name, Geburtsort, Geburtsdatum,     Staatsangehörigkeit, Anschrift.

RPB Immobilien ist verpflichtet von allen Kunden und Interessenten eine gültige Ausweiskopie zu Verlangen auch wenn keine Vermittlung/ Verkauf zustande gekommen ist. Der Maklerkunde verpflichtet sich hiermit, bei verlangen eine gültige Ausweiskopie vorzulegen.

 

§ 2 Vertraulichkeit/Weitergabe verbot

 Die von der RBP Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt.  Ebenso ist es  Auftraggebern nicht gestattet während der vereinbarten Vertragslaufzeit das Verkaufs- oder  Mietobjekt anzubieten. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der RPB Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde oder Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt selbst bzw. der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde bzw. Auftraggeber zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß §  6 / 7 AGB . Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der RPB Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

§ 3 Angebote

Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Wohnimmobilien

 Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen, sowie Anlage-Immobilien in jeglicher Form. Angaben und Unterlagen zu den Angeboten basieren auf den uns vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Für deren Richtig- und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

 

§ 4 Vorkenntnis unserer Angebote

Ist dem Kunden das von RPB Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen  RPB Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er RPB Immobilien sämtliche Aufwendungen, die RPB Immobilien dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

§ 5 Nutzung dieses Angebotes

RPB Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies betrifft insbesondere alle Angaben und Funktionen in unserem Objektbereich (Abruf und Darstellung von Immobilien, siehe auch unsere AGB).

RPB Immobilien behält sich vor, Inhalte und Angebote auch ohne Vorankündigung jederzeit einzustellen. Dadurch entstehende Schäden gehen nicht zu Lasten von RPB Immobilien.

 

§ 6 Provisionsanspruch & Aufwendunngsersatz

Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch RPB Immobilien, ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn RPB Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es ist ausreichend, wenn die Tätigkeit von RPB Immobilien zum Abschluss des Vertrages mitgewirkt hat. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat; auch besteht Provisionsanspruch gegenüber Auftraggebern, wenn Sie aus eigenen Beweggründen Kauf- oder Mietinteressenten ablehnen und ohne Zustimmung das jeweilige Objekt an Dritte vertraglich zusichern. Hier haftet der Auftraggeber für die Ausfallcourtage gegenüber RPB Immobilien. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

RPB Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der RPB Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, RPB Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

Provisionsanspruch gegenüber RPB Immobilien besteht auch nach vorzeitiger Vertragskündigung eines Maklerauftrages für alle Kunde von RPB Immobilien, welche sich für das jeweilige Objekt in schriftlicher, persönlicher Form etc. entwickelt haben. Der jeweilige Rechtsanspruch ist gemäß Kundenschutz bis 24 Monate nach Kündigungsbestätigung gegeben.

Aufwendungsersatz:

Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragwidrigen oder schuldhaften Verhaltens des Verkäufers bzw. Auftraggbers vereitelt oder kündigt der Auftraggeber vorzeitig, hat der Auftraggeber Aufwandersatz zu leisten.

Zum Aufwand des Maklers gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstiges Prospekte oder Werbeanzeigen, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sonstige konkrete für den Auftrag aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten des Maklers, sowie seine eigene Arbeitszeit.

Fahrten des Maklers mit dem PKW sind mit brutto 0,50 € pro Kilometer zu entschädigen.
Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von brutto 25,00€ pro Monat bestimmt. Dem Makler bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren.
Dem Verkäufer bzw. Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale enstanden sind. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal 5% derjenigen Provision begrenzt - bei vereinbarten Sonderkonditionen auf maximal 10% derjenigen Provision, die dem Makler entgangen ist.
 

§ 7 Höhe der Provisionen

Die Vertragspartei verpflichtet sich, an RPB Immobilien eine Provision in der im Exposé oder im jeweiligen Vertrag ausgewiesenen Höhe zu bezahlen. Die nachträgliche Minderung beispielsweise des Kaufpreises bzw. der Rücktritt einer der Vertragsparteien vom Vertrag berührt den Provisionsanspruch RPB Immobilien nicht. Für die Bonität der Vertragsparteien haftet RPB Immobilien nicht. Die Provision ist fällig beim Abschluss des Hauptvertrages über ein von RPB Immobiliennachgewiesenes oder vermitteltes Objekt.

 

§ 7 Weitere Geschäfte

Unser Provisionsanspruch erlischt nicht durch das Zustandekommen eines anderen als das ursprünglich beabsichtigte Geschäft (Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt. RPB- Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.

 

§ 8 Widerrufbelehrung ( Fernabsatz )

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

RPB Immobilien,  In den Lachenäckern 16, 67360 Lingenfeld

Mail: info@rpb-immobilien.de

Gegenüber einem Unternehmer wird kein Widerrufsrecht eingeräumt.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 9 Mitteilungs- und Auskunftspflicht

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch RPB Immobilien als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

 

§10 Allgemeines

Für Homepages Dritter, auf die RPB Immobilien durch sogenannte Links verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. RPB Immobilien ist für den Inhalt solcher Homepages Dritter nicht verantwortlich.

 

§ 11 Urheberrecht

Die auf der Homepage verwendeten Texte, Bilder, Grafiken, Dateien usw. unterliegen dem Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums. Ihre Weitergabe, Veränderung, gewerbliche Nutzung oder Verwendung in anderen Homepages oder Medien ist nicht gestattet.

 

§ 12 Personenbezogene Daten

Die Nutzung unserer Homepage ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

§ 13 Inhalte der Homepage

Für die Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Informationen auf der Homepage übernimmt RPB Immobilien keinerlei Gewähr. Alle aufgezeigten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie können jederzeit verändert oder gelöscht werden.

 

§ 14 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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